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Allg. Geschäftsbedingungen

1. Werbeauftrag im Sinne dieser Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag zwischen der Clubcenter TV AG (nachfolgend „CCTV“) und einem Werbuntreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel auf der Webseite www.clubcenter.tv zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die aktuelle Preisliste von CCTV, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

2. Vertragsabschluss: Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Internet aufgegeben werden. CCTV haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung von CCTV zustande, die vorbehaltlich anderer individueller Vereinbarung zwischen CCTV und Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail erfolgt.

 

3. Buchungszeitraum: Der Buchungszeitraum bezieht sich auf Kalenderwochen. Die Einschaltung der Werbemittel erfolgt nach erteiltem Auftrag.

 

4. Übermittlung von Anzeigenvorlagen: Werden Vorlagen digital, also durch Digitalträger (z.B. Diskette, Cartridges, CD-ROM, DVD) oder durch Fernübertragung (z.B. ISDN) papierlos an CCTV übermittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen: Druckvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, also mit solchen Dateien, die CCTV inhaltlich nicht ändern kann. CCTV haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen die mit offenen Dateien (z.B. Corel Draw, QuarkXPress, Freehand etc. gespeicherte Dateien) übermittelt werden. Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann CCTV löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte. CCTV behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren bei CCTV weiteren Schaden verursachen. An CCTV übermittelte Disketten, CD-ROM`s etc. mit Anzeigenvorlagen gehen in das Eigentum von CCTV über. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und für eine Versandgebühr an den Kunden auf dessen Risiko zurückgeschickt. Datenanlieferungen per Mail bis spätestens Donnerstag vor Einschaltung /HTML- und Flash-Werbemittel: 5 Werktage vor Einschaltung mit Alternativ-Gif). Alternativ-Text und gewünschten Link bitte mitliefern. Der Link zum Werbeobjekt muss bereits im Flash-Movie (*.swf Datei) gesetzt werden. Damit alle Klicks über den Adserver gezählt werden können, muss das Motiv eine spezielle cklicktag-Variante beinhalten.

 

5. Ablehnung von Aufträgen: CCTV ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom Werbe- bzw. Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form unzumutbar ist oder die Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der offiziellen Webseite von CCTV erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. CCTV wird die Ablehnung nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte erklären. Diese Bedingungen werden auch bei „Weblink“-Anzeigen auf die Webseite des Auftraggebers angewandt.

 

6. Konkurrenzausschluss: Ein Konkurrenzausschluss bei Anzeigen kann nicht zugesagt werden.

 

7. Anzeigenschluss: CCTV steht es frei, Anzeigenschlusstermine und Erscheinungstermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen. Der normale Anzeigenschluss bei Filmproduktionen ist 8 Werktage vor Produktionsbeginn.

8. Kündigung von Aufträgen / Höhere Gewalt: Anzeigenaufträge können nur schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Die Stornierung der Anzeige ist bis zum Anzeigenschluss möglich. Ist die Anzeige bereits online, hat der Auftraggeber die Möglichkeit die Anzeige deaktivieren zu lassen. In diesem Fall gibt es keine Rückerstattung der Anzeigenkosten. CCTV wird im Falle höherer Gewalt und bei von CCTV unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadenersatzansprüche bestehen deswegen nicht.

 

9. Platzierung von Anzeigen: Anzeigen werden je nach Platzierung im Pressespiegel mit Art. Nr. ausgewiesen. Diese Platzierungswünsche sind schriftlich bei der Bestellung anzugeben. CCTV behält sich das Recht vor die Anzeigen auch an einem anderen Platz zu setzen. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik platziert.

 

10. Abruf eines Auftrages: Ein Abschluss über mehrere Anzeigen ist innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in diesem Absatz genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus gemäß Preisliste weitere Anzeigen abzurufen.

 

11. Haftung für den Inhalt der Anzeige: Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt CCTV von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei, einschließlich der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung. CCTV ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird CCTV durch gerichtliche Verfügung z.B. zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung o.ä. verpflichtet, hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.

 

12. Anzeigenrechungen sind sofort nach Erhalt netto zu begleichen. CCTV kann bei Zahlungsverzug die Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Anzeigenaufträgen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. CCTV ist zur Nachberechnung der MWST berechtigt, wenn die Finanzbehörde die Mehrwertsteuerpflicht der Anzeige bejaht.

 

13. Gewährleistung: CCTV gewährleistet die bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Onlinestellung der Anzeige geltend gemacht werden. Bei fehlerhafter Anzeige einer Anzeige, kann der Auftraggeber eine Nacherfüllung verlangen. Lässt CCTV eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 3 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige.

 

14. Haftung: Schadenersatzansprüche gegen CCTV unabhängig vom Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung Ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

15. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden an die Preisliste von CCTV zu halten. Die vom Vertrag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Provision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an von CCTV anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen Vorlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. CCTV steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt.

 

16. Speicherung von Kundendaten: CCTV speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

17. Schlussbestimmungen: Erfüllungsort ist Vaduz / FL als Sitz der CCTV AG. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.